Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1
Geltungsbereich
Die Angebote und Leistungen von Rosenstolz erfolgen aus- schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2
Vertragsabschluss
Die Angebote von Rosenstolz sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Rosenstolz, die durch Zusendung einer Auftragsbestätigung Telefax erfolgt. Bei telefonischen Bestellungen kann auch eine fernmündliche Auftragsbestätigung erfolgen.
§ 3
Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Rosenstolz genannten Preise inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, inklusive Verpackungskosten. Die Transportkosten sind nicht im Preis enthalten, oft jedoch kostenfrei.
§ 4
Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten Lieferadresse.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(4) Kann wegen nicht vollständiger bzw. fehlerhafter Adresse keine Zustellung erfolgen, so ist Rosenstolz berechtigt, den kompletten Betrag dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 5
Fälligkeit und Zahlung
Der Kaufpreis wird unverzüglich mit einer Bestellung fällig. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gegen Barzahlung und in Ausnahmefällen auf Rechnung. Rosenstolz behält sich das Recht vor, im Einzelfall Bezahlverfahren auszuschließen. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn der Kaufpreis endgültig bei Rosenstolz eingegangen ist.
§ 6
Gewährleistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Rosenstolz offensichtliche Mängel der Ware einschließlich Transportschäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen Mängel ausgeschlossen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch Rosenstolz bereit zu halten.
(2) Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, liefert Rosenstolz nach ihrer Wahl unter Aus-
schluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
§ 7
Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Rosenstolz als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung von Rosenstolz ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts des Kunden begrenzt.
§ 8
Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 9
Datenschutz
Rosenstolz wird im Rahmen der Abwicklung von Bestellungen personenbezogene Daten des Kunden erheben, speichern, verarbeiten und übertragen. Dabei wird sie die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, beachten und wahren.
§ 10
Sonstiges
(1) Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien ver- pflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.
(3) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, Frankfurt am Main
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